Warum hat die Bürgerschaft das Wahlrecht geändert?

Die Parteien sagen, durch die Wahlrechtsänderung vom 22. Februar 2018 sei das Wahlrecht „transparenter“ geworden. Die Mehrheit der Bürgerschaft störte sich daran, dass bei der Mandatsvergabe im ersten Schritt die Listenstimmen und erst danach die Personenstimmen zum Zuge kamen. Viele Personenstimmen, z.B. für die Spitzenkandidat/innen würden nur dazu führen, dass die "Personenbank" gestärkt und damit insgesamt mehr Abgeordnete über Personenstimmen einziehen. Überspitzt gesagt behaupten sie, dass die Wähler/innen mit vielen Stimmen Kandidat/in X wählen, dafür aber Kandidat/in Z mit wenigen Stimmen bekommen.

Als zweiter Grund wurde häufig angeführt, dass man das sog. Personenstimmenparadox vermeiden möchte, also den Effekt, dass persönliche Stimmen einem Kandidaten oder einer Kandidatin im Einzelfall schaden können. Allerdings kann dieses Problem weiterhin auftreten, die Parteien haben das Problem also gar nicht gelöst.

Als weiteres Argument wurde angeführt, dass Frauen und junge Leute weniger Chancen hätten. Tatsächlich haben bei der letzten Wahl Männer stärker von den Personenstimmen profitiert. Bei der ersten Wahl nach dem neuen Wahlrecht (2011) war dieser Effekt aber nicht zu beobachten und auch in anderen Bundesländern ist keine strukturelle Benachteiligung von Frauen festzustellen. Auch der Altersdurchschnitt der Abgeordneten ist seit Einführung des Mehr-Stimmen-Wahlrechts gesunken.

Unserer Ansicht nach ging es den Parteien vor allem darum, die Reihenfolge der Parteilisten wieder zu stärken. Denn zukünftig würden (wenn wir uns mit dem Volksbegehren nicht durchsetzen) viele Kandidat/innen von den oberen und mittleren Plätzen der Parteiliste in die Bürgerschaft kommen, die oftmals deutlich weniger Personenstimmen erhalten, als andere weiter hinten auf der Liste. Für diese Kandidat/innen ist der Kontakt zur Partei (die sie aufgestellt hat) unter Umständen wichtiger, als der Kontakt zu den Wählerinnen und Wählern.

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Warum hat sich Mehr Demokratie gegen die beschlossene Änderung der Bürgerschaft ausgesprochen?

Kurz gesagt: Durch die Wahlrechtsänderung der Bürgerschaft werden die Parteilisten gestärkt, der Einfluss der Personenstimmen wird zurückgehen. Und unerwünschte Nebenwirkungen (sog. negatives Personenstimmenparadox und sog. Fremdverwertung) werden nicht einmal beseitigt.

Wenn die von den Parteien aufgestellten Listen gestärkt und die von den Wähler/innen direkt vergebenen Stimmen geschwächt werden, hat dies Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments. Hier sinkt der Einfluss der Wähler/innen spürbar.

Begründung: In der Praxis werden bei Wahlen auffällig viele Personenstimmen an die Spitzenkandidat/innen bzw. bekannte Personen auf vorderen Listenplätzen vergeben. Bis zur Wahlrechtsänderung durch die Bürgerschaft sind diese "Prominenten" aber zuerst über die "Parteilistenbank" in die Bürgerschaft eingezogen. Somit hatten danach Kandidat/innen von hinteren/unsicheren Listenplätzen höhere Chancen, ein Mandat über Personenstimmen zu erhalten. Bei der letzten Wahl sind 22 von 83 Kandidat/innen dank vieler Personenstimmen ins Parlament gekommen, obwohl sie nach Parteilistenreihenfolge nicht eingezogen wären. Nach der Änderung der Bürgerschaft hätten diesen Sprung nach vorne nur noch 7 Kandidat/innen geschafft. Das heißt: 15 Kandidat/innen hatten zwar mehr Stimmen als andere, kamen aber wegen einer schlechteren Listenplatzierung nicht ins Parlament.

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Wie funktioniert das Wahlrecht, das Mehr Demokratie vorschlägt?

Zunächst einmal, der Vorschlag stammt aus dem Landeswahlamt, das dieses Modell dem Wahlrechts-Ausschuss der Bürgerschaft als Lösung vorgestellt hat. Bei der Wahl selbst würde sich für die Wählerinnen und Wähler nichts ändern. Es gibt weiterhin fünf Stimmen, die frei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren ist weiterhin möglich. Die Änderungen betreffen das Auszählverfahren. Mit dem neuen Wahlrechtsvorschlag wäre gesichert, dass die Anzahl der Personenstimmen darüber entscheidet, welche Kandidat/innen einen Sitz im Parlament bekommen. Listenstimmen sind weiterhin möglich. Aber alle Listenstimmen einer Partei werden gleichmäßig auf alle Kandidat/innen dieser Partei umgelegt. Im nächsten Schritt werden die Personenstimmen der einzelnen Kandidat/innen ihren Listenstimmen hinzugerechnet. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Das macht das Wahlrecht nachvollziehbar und es sichert die Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler. Mit unserem Vorschlag entfällt die Unterscheidung von Mandaten der Listenbank bzw. Mandaten der Personenbank. So kann auch die unerwünschte Nebenwirkung, das sog. Personenstimmenparadox, nicht mehr auftreten. Dieses Problem wird tatsächlich gelöst und nicht - wie im Fall der von der Bürgerschaft beschlossenen Änderung - nur reduziert.

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Was macht den Gesetzentwurf des Volksbegehrens besser als die Änderung der Bürgerschaft?

Kurz gesagt: Wir machen das Wahlrecht bürgernah, der Einfluss der Wähler/innen wird gewahrt, außerdem löst unser Vorschlag Probleme des alten Wahlrechts.

Mit unserem Vorschlag haben die Wählerinnen und Wähler weiterhin die Möglichkeit Parteilisten zu wählen. Aber Kreuze für die Parteilisten kommen nicht mehr nur den Kandidat/innen der obersten Plätze zugute, sondern alle Listenstimmen einer Partei werden gleichmäßig auf alle Kandidat/innen dieser Parteiliste aufgeteilt. Diesen Stimmen werden dann die persönlich erzielten Personenstimmen hinzuaddiert.

Dieser neue Vorschlag sorgt dafür, dass die Personen mit den meisten Stimmen gewählt sind, unabhängig von ihrem Listenplatz. Die Wirkung des Wahlrechts ist einfach zu verstehen, weil es keine komplizierten Listenverrechnungen mehr gibt. Unser Vorschlag bringt mehr Bürgernähe, weil der Einfluss der Wählerinnen und Wähler gestärkt wird. Die Kandidat/innen müssen sich mehr um die Wähler/innen bemühen, das macht sie unabhängiger von den Parteien. Der Einfluss der Personenstimmen bleibt gewahrt, er wird sogar noch ein etwas höheres Gewicht bekommen. Und tatsächliche Probleme, die das Wahlrecht mit sich gebracht hat, werden mit unserem Vorschlag vollständig gelöst. (Verlinken auf Erklärung zum Personenstimmenparadox) Es kann nicht mehr passieren, dass die Personenstimmen einzelnen Kandidat/innen schaden. Denn die Unterscheidung von "Mandaten nach Listenstimmen" und "Mandaten nach Personenstimmen" fällt weg.

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Welche Probleme gab es zuletzt mit dem Wahlrecht?

In Bremen gibt es zwei Arten von Wählerstimmen (Parteilistenstimmen, Personenstimmen). Aufgrund des flexiblen, vom Wahlergebnis abhängigen Verhältnisses zwischen Listen- und Personenstimmen, wurden zwei Aspekte kritisiert. Erstens: Personenstimmen für die Spitzenkandidat/innen nutzten gar nicht den Kandidat/innen direkt, denn sie zogen bisher im ersten Schritt bereits über ihre guten Parteilistenplatzierungen ein. Stattdessen profitierten über eine Vergrößerung der "Personenbank" andere Kandidat/innen mit weniger Personenstimmen (so genannte Fremdverwertung). Zweitens: in Ausnahmefällen kann es sein, dass Wähler/innen bevorzugten Kandidat/innen schaden, indem sie sie direkt wählen (so genanntes Personentimmenparadox). Bei der letzten Bürgerschaftswahl 2015 ist dieser Effekt einmal, bei Thomas von Bruch (CDU), aufgetreten. In diesem Fall wäre es für ihn besser gewesen, seine Wähler/innen hätten Parteilistenstimmen vergeben. Dann hätte er als nächster Kandidat auf der Parteiliste noch ein Mandat bekommen. So aber haben seine Personenstimmen die Personenbank "vergrößert", für ein Mandat haben diese jedoch nicht ausgereicht. Auch wenn dieser Effekt nicht häufig auftritt, ist er nicht gewollt und sollte daher beseitigt werden. Die Bürgerschaft hat das mit ihrer Änderung nicht geschafft, obwohl das Argument zu Beginn der Debatte stets angeführt wurde.

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Werden die Probleme des Bremer Wahlrechts durch die Änderung der Bürgerschaft gelöst?

Nein, bei der Zuteilung der Mandate können die oben beschriebenen Kritikpunkte weiter auftreten (Fremdverwertung und Personenstimmenparadox). Diese beiden Begleiterscheinungen wurden zu Beginn der Debatte als Probleme hervorgehoben. In der allgemeinen Diskussion und im Ausschuss wurde das sog. Personenstimmenparadox als „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“ beschrieben. Umso mehr verwundert es, dass die Bürgerschaft eine Wahlrechtsänderung beschlossen hat, die das Problem nicht vollständig löst. Wäre das von der Bürgerschaft geänderte Wahlrecht bereits 2015 angewendet worden, hätte es den Fall des sog. Personenstimmenparadox nicht nur in einem Fall, sondern gleich in zwei Fällen gegeben.

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Haben Frauen durch das Wahlrecht schlechtere Chancen?

Einen eindeutigen Zusammenhang gibt es hier nicht. Auch wenn in Bremen 2015 Frauen schlechter abgeschnitten haben, so haben in anderen Ländern mit ähnlichem Wahlrecht (z.B. Hamburg) Frauen besser abgeschnitten. 2011, als erstmals nach dem neuen Wahlrecht gewählt wurde, war der Frauenanteil nur minimal gesunken. Männer haben jedoch bei der letzten Wahl in Bremen stärker von direkten Personenstimmen profitiert. Der Frauenanteil sank insgesamt von 42 Prozent (2007) auf 41 Prozent (2011) und 34 Prozent (2015). Das liegt jedoch nur zum Teil am Wahlrecht. Ebenso machte sich bemerkbar, dass mit der AfD und FDP zwei Parteien neu in die Bürgerschaft eingezogen sind, die im Wahlbereich Bremen mit 13 bzw. 21 Prozent deutlich weniger Frauen aufstellten als andere Parteien. Auch die CDU stellte mit 29 Prozent weniger Frauen als Männer auf. Bremen liegt mit 34 Prozent Frauenanteil im Bundesländervergleich auf dem sechsten Platz.

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Werden durch das Wahlrecht kleine Minderheiten bevorzugt?

Nein. Zuletzt gab es die Kritik, dass Kandidat/innen von hinteren Listenplätzen oftmals nur dank vieler Personenstimmen aus bestimmten ethnischen Communitys ins Parlament gewählt wurden. Tatsächlich gab es bei den Wahlen Einzelne, die gezielt in ihrer sog. Community um Stimmen geworben haben. Wenn sie ausreichend viele Stimmen auf sich vereinen können, nennt sich das Demokratie. Was spricht dagegen, dass Einzelne ihr persönliches Umfeld nutzen? Bei dem einen ist es vielleicht ein gewerkschaftliches Umfeld, bei anderen der Sportverein oder die Kirchengemeinde. Und dass z.B. hier lebende Migrant/innen eine bestimmte ethnische "Community" besonders ansprechen, ist nachvollziehbar und sogar sinnvoll im Hinblick darauf, dass die Wähler/innen Personen ihres Vertrauens auswählen. Und für alle Kandidat/innen gilt, dass sie immer noch von den Parteien aufgestellt werden. Die Parteien treffen die Vorauswahl, sie entscheiden alleine darüber, wer überhaupt unter dem Parteiprogramm antreten darf. Und schließlich sollte auch nicht vergessen werden, dass letztlich alle Personenstimmen immer auch der Partei zugutekommen.

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Werden durch das Wahlrecht jüngere Kandidat/innen benachteiligt?

Nein. 2007 (altes Wahlrecht) betrug der Altersdurchschnitt der Abgeordneten 50,5 Jahre. 2011 (neues Wahlrecht) sank dieser Wert auf 48,9 Jahre, 2015 auf 47,5 Jahre. 2015 wurde ein/e Abgeordnete/r unter 25 Jahre in die Bürgerschaft gewählt. 2011 wurden vier Abgeordnete jünger als 25 Jahre gewählt. 2007 dagegen, bei der letzten Wahl mit dem nichtpersonalisierten Wahlrecht, gar keine/r.

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Haben wir mit dem Wahlrecht nur noch Individualisten in der Bürgerschaft?

Nein. Abgeordnete, denen es gelungen ist, über ihre Personenstimmen in die Bürgerschaft zu gelangen, haben sich oft sehr engagiert, um sich bei den Wähler/innen bekannt zu machen. Sie kennen daher deren Probleme sehr gut, haben eine Verbindung zur Basis und wissen oft genau, was in den Stadtteilen los ist. Klar kann es sein, dass diese Abgeordneten sich den Wähler/innen besonders verpflichtet fühlen und eigene Schwerpunkte konsequenter verfolgen. Das ist aber auch das Ziel einer lebendigen Demokratie. Und mehr Bürgernähe sowie eine stärkere Unabhängigkeit der Kandidat/innen von den Parteien bzw. den Parteispitzen sind gewollte Auswirkungen des Personenwahlrechts.

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Sind die Wähler mit fünf Stimmen überfordert?

Nein. Die Bremer Wahlen 2011 und 2015 haben gezeigt, dass die Menschen das System verstanden und die Möglichkeiten des Wahlrechts genutzt haben. Bei Kommunalwahlen z.B. in Niedersachsen kann man schon lange mit drei Stimmen kumulieren und panaschieren. Das klappt prima. In Bremen sind fünf Kreuze möglich, weil damit der Wählerwille noch genauer ausgedrückt werden kann. In München hat man 80 und in Frankfurt sogar 93 Stimmen. Selbst dort gibt es kaum Probleme.

Die etwas höhere Zahl an ungültigen Stimmen hat natürlich damit zu tun, dass ein Mehr-Stimmen-Wahlrecht etwas komplizierter ist als ein Ein-Stimmen-Wahlrecht. Mit der Einführung von Heilungsregeln würde die Quote der ungültigen Stimmen aber stark zurückgehen. Auf eine entsprechende Regelung konnten sich die Parteien leider nicht verständigen. Unser Entwurf schlägt eine Heilungsregel vor.

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Es gibt mehr ungültige Stimmen. Wie wird damit umgegangen?

Tatsächlich lag der Anteil der ungültigen Stimmen 2011 bei 3,3 Prozent und 2015 bei 3,4 Prozent. Der Wert ist deutlich höher als bei der Bürgerschaftswahl 2007, als noch mit dem alten Einstimmenwahlrecht gewählt wurde (1,37 Prozent). Die höhere Zahl ungültiger Stimmen ist größtenteils dem etwas komplizierteren Wahlrecht geschuldet. Auch bei den Kommunalwahlen mit Mehrstimmenwahlrechten in anderen Bundesländern liegt der Anteil ungültiger Stimmen höher als bei den Bundestags- oder Landtagswahlen.

Mehr als die Hälfte der ungültigen Stimmen geht auf den Fehler zurück, dass mehr als fünf Stimmen abgegeben wurden. Auffällig oft gab es den Fehler, dass fünf Listenkreuze beispielsweise bei der SPD gesetzt wurden UND weitere fünf Kreuze beim Spitzenkandidaten der SPD. Damit ist der Stimmzettel ungültig, obwohl der Wille des Wählers bzw. der Wählerin klar erkennbar ist. Die hohe Anzahl der ungültigen Stimmen könnte durch die Einführung einer sogenannten „Heilungsregel“ reduziert werden. Die Parteien konnten sich leider nicht auf eine Heilungsregel einigen. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir vor, dass Stimmzettel gültig bleiben, wenn zu viele Stimmen (an EINE einzige Partei) vergeben wurden. So würden - um bei dem Beispiel von oben zu bleiben - die 5 Listenkreuze für die SPD-Parteiliste gezählt werden.

Ein weiterer erheblicher Anteil der ungültigen Stimmen (rund 1% aller abgegebenen Stimmen) betrifft solche Wahlzettel, die z.B. leer oder durchgestrichen abgegeben wurden. Solche Wahlzettel sollen zukünftig als "Proteststimmen" gesondert im Wahlergebnis ausgewiesen werden. Durch eine entsprechende Veröffentlichung wird dieser Ausdruck von Protest sichtbar gemacht, auch wenn diese Stimmen weiterhin keinen Einfluss auf die Sitzverteilung haben.

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Wie groß wird der Stimmzettel?

Am bekannten Stimmzettelheft ändert sich nichts. Auf dem Stimmzettel steht neben Namen, Beruf und Geburtsjahr auch der Stadt- oder Ortsteil der Hauptwohnung der Kandidat/innen. Es liegt dann an uns Wähler/innen, wie viele Frauen, Beamte, Handwerker, Selbstständige, Alte, Junge usw. aus welchen Teilen Bremens uns im Parlament vertreten.

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Sind nicht Programme wichtiger als Personen?

Ob und wie Wahlprogramme umgesetzt werden, hängt von Personen ab. Deshalb müssen wir die Menschen auswählen können, denen wir vertrauen. Die einzelnen Wahlprogramme der Parteien spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Sie geben den Rahmen vor und die Ziele einer Partei, hierüber werden Politikinhalte vermittelt. Allerdings kann es bei einzelnen Themen zu unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Parteien kommen. Das ist ja nicht unüblich. Die Personenwahl hat den Vorteil, dass die Bürger/innen ihre Meinung klarer äußern können, indem sie einzelne Kandidat/innen und deren Positionen wählen.

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Wie kann ich sinnvoll wählen, wenn ich die Kandidaten gar nicht kenne?

Nach unserem Modell müssen Kandidat/innen vor Ort um Stimmen werben. Nur wer ausreichend viele Personenstimmen bekommt, hat die Chance auf ein Mandat. Man wird die Personen mit der Zeit also kennenlernen. Das ist ja auch ein Kernanliegen dieses Personenwahlrechts. Die Kandidat/innen sollen sich stärker um die Wähler/innen kümmern. Wer sich nicht entscheiden kann bzw. möchte, kann die fünf Stimmen auch an die Liste der bevorzugten Partei geben. Diese kommen dann allen Kandidat/innen gleichmäßig zugute. Man kann also auswählen, ob man lieber Personen- oder Listenstimmen vergeben möchte.

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Wer stellt nach dem "neuen Wahlrecht" die Kandidatinnen und Kandidaten auf?

Es bleibt dabei: Die Parteien stellen auf, wir wählen aus! Weiterhin werden also die Parteien ihre Kandidat/innen auf den Landeslisten aufstellen. Die Parteien bestimmen, wer überhaupt ins Rennen geschickt wird. Sie entscheiden auch selbst darüber, wie die Auswahl zusammengestellt wird (wieviele Frauen und Männer antreten, wieviele Junge, aus welchen Stadtteilen usw.)

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Was passiert bei den Beiratswahlen in der Stadtgemeinde Bremen?

Das Wahlrecht wird genauso geändert wie das Bürgerschaftswahlrecht. Es gibt fünf Stimmen und die Möglichkeit von Kumulieren und Panaschieren auf Partei- oder Personenlisten. An der Tatsache, dass hier Einzelkandidaturen im Gegensatz zur Bürgerschaftswahl möglich sind, ändert sich nichts.

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Was passiert bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven?

Es handelt sich um ein landesweites Volksbegehren. Auch für diese Wahl würde das Wahlrecht geändert. Wie in der Stadtgemeinde Bremen bei den Beiratswahlen, könnten sich auch in Bremerhaven bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung auch zukünftig Einzelbewerber/innen zur Wahl aufstellen lassen. Daran ändert der Volksbegehrens-Entwurf nichts. Im Übrigen ändert unser Entwurf auch nichts daran, dass die undemokratische 5-Prozent-Hürde bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung abgeschafft ist.

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Wem nützt das neue Wahlrecht?

Uns allen. Wenn wir auswählen können, wer uns im Parlament vertreten soll, müssen Menschen mit guten Ideen und Konzepten nicht mehr an unsicheren Listenplätzen scheitern. Das System wird durchlässiger. Und den Abgeordneten nützt es, da sie etwas unabhängiger von den Parteispitzen werden. Es kommt nicht mehr in erster Linie auf einen guten Listenplatz an, sondern darauf, die Wähler/innen und Wähler zu überzeugen.

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Wer ist Mehr Demokratie e.V.?

Mehr Demokratie e.V. ist ein bundesweiter Verein, der sich für die Weiterentwicklung der Demokratie einsetzt. Wir sind überparteilich und gemeinnützig. Wir setzen uns für die Stärkung der direkten Demokratie ein, sowie für die Themen Wahlrecht, Informationsfreiheit und Bürgerbeteiligung. Bundesweit haben wir knapp 10.000 Mitglieder, davon knapp 1.000 in Bremen und Niedersachsen.

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Warum entwirft eine Bürgerinitiative ein neues Wahlrecht?

Im Grunde ist es nur naheliegend, dass die Wählerinnen und Wähler selbst über die Frage entscheiden, wie gewählt wird. Denn bei Wahlen geht es immer um Macht.

SPD, Grüne, CDU und Linke haben das 2006 per Volksbegehren auf den Weg gebrachte Wahlrecht im Februar 2018 geändert. Wir finden, sie haben es zu ihren Gunsten verändert, um die Parteilisten zu stärken und um zukünftig wieder mehr Einfluss darauf zu haben, wer ins Parlament einzieht. In unseren Augen werden die Ziele des personalisierten Wahlrechts (Mehr Einfluss der Wähler/innen, mehr Bürgernähe, stärkere Unabhängigkeit der Abgeordneten) zu sehr eingeschränkt. Dann aber sollten die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort haben, denn sie sind der Souverän. Deshalb haben wir das Volksbegehren angestoßen. Kommen genug Unterschriften zusammen, können im Volksentscheid alle Wahlberechtigten über diese Frage abstimmen.

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Wie finanziert sich das Volksbegehren?

Wir finanzieren unsere Arbeit über Spenden, Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliche Arbeit. Ohne die vielen Freiwilligen, die mithelfen, könnten wir das Volksbegehren nicht stemmen.

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Weitere Hintergründe

Weiteres Hintergrundmaterial zum Bremer Wahlrecht und unserem Volksbegehren haben wir auf der Seite Downloads & Links für Sie zusammengestellt!