Bremer Wahlrecht: Unser Vorschlag

Die im Februar 2018 beschlossene Änderung am Bremer Wahlrecht (hier mehr Infos) lehnen wir ab, weil sie die Parteilisten stärkt und den Einfluss der Personenstimmen verringern wird. Deshalb starten wir das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen - unseren Einfluss sichern und stärken".

Was bleibt?

Erhalten bleibt die Möglichkeit, fünf Stimmen frei an Personen und Parteien zu vergeben. Stimmen können angehäufelt (kumuliert) oder aufgeteilt (panaschiert) werden. Die Wähler/innen können nur Personen oder nur Parteien wählen oder beides mischen.

Bei der Sitzvergabe werden zunächst alle Personen- und Listenstimmen, die an eine Partei vergeben wurden, zusammengezählt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Mandate, die einer Partei insgesamt zustehen.

Was ändert sich?

Unser Modell sieht vor, dass alle Listenstimmen für eine Partei,zusammengezählt werden und dann gleichmäßig auf alle Kandidat/innen dieser Partei verteilt werden. Diesen Stimmen werden die jeweiligen Personenstimmen hinzugerechnet. Letzten Endes entscheiden nur noch die an Personen direkt vergebenen Stimmen über den Einzug in die Bürgerschaft.

Beispiel:

Wurden bei einer Liste 20.003 Stimmen für die Partei abgegeben (Listenstimmen) und finden sich zwanzig Personen auf der Liste, so werden jeder Person zunächst 1.000 Stimmen gutgeschrieben. Die restlichen 3 Stimmen erhalten die Personen auf den Listenplätzen 1 bis 3. Zu den Stimmen, die die Kandidierenden auf diese Art erhalten, werden die für sie persönlich abgegebenen Personenstimmen hinzuaddiert. Die Personen mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten ein Mandat (§ 7 Absatz 5).

Was sind die Vorteile?

Kurz gesagt: Das Wahlrecht wird transparenter und einfacher. Der Einfluss der Personenstimmen bleibt gewahrt, wird sogar noch ein etwas höheres Gewicht bekommen. Und tatsächliche Probleme, die das Wahlrecht mit sich gebracht hat (das sog. Personenstimmenparadox), werden mit unserem Vorschlag gelöst.

Mit diesem neuen Wahlrechtsvorschlag wäre gesichert, dass die Anzahl der Personenstimmen darüber entscheidet, welche Kandidat/innen einen Sitz im Parlament bekommen. Listenstimmen sind weiterhin möglich, aber sie werden gleichmäßig auf alle Kandidat/innen dieser Partei umgelegt. So entfällt die Unterscheidung von Mandaten der Listenbank bzw. Mandaten der Personenbank. Deshalb tritt die unerwünschte Nebenwirkung, das sog. Personenstimmenparadox, gar nicht mehr auf.

Weitere Änderungen

Außerdem führen wir eine Heilungsregel ein: werden mehr als 5 Stimmen innerhalb einer Parteiliste vergeben (Wählerwille bleibt klar erkennbar), werden 5 Stimmen zugunsten der Parteiliste gezählt statt den Stimmzettel für ungültig zu erklären.

Beispiel: ein Wähler gibt 5 Stimmen an die SPD und kreuzt noch mit einer Stimme einen SPD-Kandidaten an. Dann werden fünf Stimmen für die SPD gezählt. Denn es ist ja klar erkennbar, welche Partei der Wähler unterstützen wollte.

Neu ist auch die Einführung einer Proteststimme: leere oder durchgestrichene Stimmzettel müssen im Wahlergebnis gesondert ausgewiesen werden.

Das fordern wir!

  • Fünf Stimmen wie bisher. Der Stimmzettel bleibt unverändert.
  • Neu: Die Listenstimmen werden gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt.
  • Neu: Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz.
  • Neu: Wenn jemand mehr als fünf Kreuze innerhalb einer Liste setzt, bleibt der Stimmzettel gültig.
  • Neu: Leere Stimmzettel werden gesondert ausgezählt. So können Wähler/innen ihren Protest zeigen.
  • Überzeugt? Dann helfen Sie bitte mit!

    Was Sie tun können? Einiges!

    Eins ist klar! Das Ziel, unser Wahlrecht vor dem Zugriff einiger Parteien zu schützen und unseren Einfluss zu sichern, schaffen wir nur, wenn viele, auch Sie, mitmachen.

    Unterschreiben Sie!

    Unterstützen Sie das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen. Unseren Einfluss sichern und stärken“ mit Ihrer Unterschrift! Sie tragen dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht selbst in die Hand nehmen. Name und Anschrift müssen leserlich geschrieben sein.

    Sammeln Sie Unterschriften!

    Die Unterschriften sammeln sich nicht von selbst. Weitere zwei oder drei Unterschriften sind schon eine Hilfe. Je mehr, desto besser!