Hürdenlauf: vom Zulassungsantrag zum Volksentscheid

1. Antrag auf Volksbegehren

Zunächst müssen 5.000 Unterschriften von Bürgern aus Bremen und Bremerhaven gesammelt werden, um den Antrag für ein Volksbegehren zu stellen. Danach wird geprüft werden, ob die Initiative zulässig ist.

2. Volksbegehren

Im zweiten Schritt kommt es zum Volksbegehren. Hierfür sind unterschiedlich hohe Hürden in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben. In Bremen müssen 5 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift leisten. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen also ca. 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist die Hürde mit 10 % etwas höher, 50.000 Unterschriften). Für die Sammlung der Unterschriften ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Nur wenn innerhalb dieser Frist genügend Unterschriften gesammelt werden, kann es zum beschließenden Volksentscheid kommen. Anschliessend müssen sich Senat und Bürgerschaft mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Die Bürgerschaft kann dem Entwurf zustimmen oder das Volk entscheidet per Volksentscheid selbst über diese Frage. Übernimmt das Parlament den Entwurf, entfällt der Volksentscheid.

3. Volksentscheid

Ein Volksentscheid hat die gleiche Bedeutung wie eine Parlamentsabstimmung. Die Bürger entscheiden aber selbst. Wie bei einer Wahl an der Urne oder per Brief entscheiden sie dann, ob das neue Wahlrecht eingeführt werden soll oder nicht. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden dafür stimmt und mindestens ein Fünftel aller Stimmberechtigten (ca. 100.000) zustimmt. Bei Verfassungsänderungen müssen vierzig Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen.

Volksbegehren? Das gabs doch schon mal sowas...

Genau! Im Jahr 2006 haben wir schon mal ein Volksbegehren gestartet. Das erste erfolgreiche Volksbegehren im Land Bremen hat dafür gesorgt, dass Wählerinnen und Wähler mehr Einfluss beim Wählen bekommen.

Wir haben unsere Kampagnenseite archiviert. Wer wissen möchte, was damals alles passiert ist, sollte hier klicken

Das fordern wir!

  • Fünf Stimmen wie bisher. Der Stimmzettel bleibt unverändert.
  • Neu: Die Listenstimmen werden gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt.
  • Neu: Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz.
  • Neu: Wenn jemand mehr als fünf Kreuze innerhalb einer Liste setzt, bleibt der Stimmzettel gültig.
  • Neu: Leere Stimmzettel werden gesondert ausgezählt. So können Wähler/innen ihren Protest zeigen.
  • Ausführliche Infos über unseren Wahlrechts-Vorschlag