Abgeordnetenwatch zur Bremen-Wahl gestartet!

In Bremen ist jetzt das Portal Abgeordnetenwatch zur Wahl 2019 online gegangen. Wähler*innen können die Kandidat*innen dort öffentlich befragen und die Antworten einsehen. Wenn Wähler*innen personenbezogen wählen bietet Abgeordnetenwatch eine sinnvolle Orientierung.

In Bremen ging jetzt das Portal "Abgeordnetenwatch" online. Dort können die Bürger*innen zur Wahl stehende Politiker*innen öffentlich befragen. Sowohl Fragen als auch die Antworten sind sichtbar. Für die laufende Wahlperiode der Bürgerschaft läuft das Portal bereits seit einiger Zeit. Abgeordnetenwatch entstand in Hamburg nach einer von Mehr Demokratie e.V. iniitierten Wahlrechtsreform. Ziel war es, den Wähler*innen die Möglichkeit zu geben, sich besser über die zur Wahl stehenden Kandidat*nnen zu informieren. Bis zum Wahltag können auf <link https: www.abgeordnetenwatch.de bremen>www.abgeordnetenwatch.de Fragen gestellt werden.

Personen wählen!

Mehr Demokratie e.V. fordert die Bürger*innen im Land Bremen auf, bei den am 26. Mai anstehenden Wahlen Personenstimmen zu vergeben. Nur so kann das personalisierte Wahlrecht noch einen spürbaren Effekt haben.

Hintergrund: Das Wahlrecht wurde im Frühjahr 2018 so verändert, dass die Personenstimmen (bei gleichbleibendem Verhältnis von Personen- und Listenstimmen) nur noch zu einem geringen Teil Änderungen bei der Listenreihenfolge bewirken. Bei der Wahl 2015 haben die Personenstimmen bei einem Viertel der Mandate die Listenreihenfolge verändert. Bei der Wahl 2019 wird dies voraussichtlich bei höchstens zehn Prozent der Fall sein. Wenn das Wahlrecht wirken soll, müssen mehr Menschen Personenstimmen vergeben. Steigt der Anteil der Personenstimmen, wächst der Anteil der nach Personenstimmenreihenfolge zu vergebenen Mandate innerhalb einer Fraktion.

Die Chance, dass Kandidat*innen von hinteren Listenplätzen den Einzug in die Bremer Parlamente schaffen, steigt dann. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Die Personenstimmen zählen natürlich auch für die Partei und werden für die Ermittlung der Fraktionsstärke herangezogen. Die Parteien profitieren von Personenstimmen also genauso wie von Listenstimmen.

Bei der Wahl 2015 wurden bei 44 Prozent der Stimmzettel aussschließlich Listenstimmen vergeben. Von den insgesamt abgebenen 1.167.207 Stimmen waren 636.909 Listenstimmen und 530.298 Personenstimmen, das enspricht einem Verhältnis von 54 zu 46 Prozent. Um den Einfluss der Personenstimmen nach den Änderungen der Bürgerschaft auch in Zukunft zu sichern, wäre eine deutliche Zunahme der Personenstimmen wünschenswert.